Der FördervereinWAMS e.V. bezuschusst satzungsgemäß Klassenfahrten für
Schüler:innen deren Erziehungsberechtigte für diese Kosten
- keinen Anspruch auf eine Leistung aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ (BuT) haben, die aber
- dennoch wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Fahrtkosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu bezahlen.
Anspruch auf BuT haben z.B. Personen, die Bürgergeld beziehen, aber auch Empfänger von Wohngeld oder eines Kinderzuschlages sowie Asylbewerber. Über die Schulleitung können die Kontaktdaten des zuständigen Amtes erfragt werden, bei dem Anträge auf BuT gestellt werden können oder eine Beratung erfolgen kann.
Besteht kein Anspruch auf BuT, so muss dem Förderverein mit dem Antrag auf Förderung eine Begründung vorgelegt werden, in der die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung erklärt wird. Der Förderverein behält sich ggf. zusätzlich eine vertrauliche Rücksprache mit der Klassenlehrer:in vor, um die Notwendigkeit einer Förderung beurteilen zu können.
Der Vorstand des Fördervereins beschließt dann kurzfristig nach Eingang des Antrages über diesen und informiert die Beteiligten.
Wenn der Förderverein den Antrag bewilligt, werden die anfallenden Kosten der Klassenfahrt in der Regel bis zur Hälfte übernommen, höchstens jedoch 200 € pro Schüler:in. Der bewilligte Betrag wird dann auf das entsprechend eingerichtete Klassenfahrtkonto überwiesen.