Beitragsordnung

1 Grundlage, Geltungsbereich

1.1 Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist Nummer 5 der Satzung.

1.2 Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

1.3 Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Beiträge der Mitglieder.

1.4 Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden und hat ihre Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

1.5 Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 09.02.2023 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

2 Beitragshöhe

2.1 Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.

2.2 Der Mitgliedsbeitrag wird  jährlich erhoben.

2.3 Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2.4 Der jährliche Beitrag beträgt 12,50 €.

3 Fälligkeit

3.1 Die Beiträge werden jeweils zum 15.09. des laufenden Geschäftsjahres fällig.

3.2 Bei Eintritt in den Verein ist der volle Jahresbeitrag fällig.

4 Mahnung, Gebühren

4.1 Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,00 Euro pro Mahnung erhoben.

4.2 Bei Lastschriftrückgaben wird die entsprechende Gebühr von der Bank berechnet.

5 Zahlungsmöglichkeiten

5.1 Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

5.2 Überweisung auf das Bankkonto bei der Deutschen Bank, IBAN: DE64100700240626573000, BIC: DEUTDEDBBER

5.3 Überweisung auf das PayPal-Konto https://paypal.me/fvwams..

6 Umlagen

6.1 Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.