Kategorien
Aus dem Vorstand

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch gemäß Ziffer 7 der Satzung des Förderverein WAMS e.V. zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Die Mitgliederversammlung wird ausschließlich zum Zweck der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufen.

Termin

Mittwoch, 1. April 2026

Beginn: 20:00 Uhr

Ort

Die Mitgliederversammlung findet online als Videokonferenz statt.

Der Zugangslink wird den Mitgliedern rechtzeitig per E-Mail zugesandt.

Die Durchführung der Mitgliederversammlung als Online-Mitgliederversammlung erfolgt gemäß Ziffer 7.2 der Satzung des Förderverein WAMS e.V.. Danach kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen und ihre Mitgliederrechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben.

Die Einladung erfolgt gemäß Ziffer 7.4 der Satzung in Textform unter Angabe der Tagesordnung.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

3. Beschluss über die Auflösung des Förderverein WAMS e.V.

4. Bestellung der Liquidatoren gemäß §§ 47 ff. BGB

5. Regelung der Vermögensverwendung gemäß Ziffer 11.2 der Satzung

6. Verschiedenes

Beschlussfassung über die Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann gemäß Ziffer 11.1 der Satzung nur durch eine zu diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Für den Auflösungsbeschluss ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Rechtsgrundlage ist zudem § 41 BGB.

Bestellung der Liquidatoren

Mit dem Beschluss über die Auflösung tritt der Verein gemäß § 47 BGB in die Liquidationsphase ein.

Die Mitgliederversammlung bestellt die Liquidatoren, welche während der Liquidation die rechtliche Vertretung des Vereins übernehmen.

Zu den Aufgaben der Liquidatoren gehören insbesondere:

• Beendigung laufender Geschäfte

• Einziehung von Forderungen

• Begleichung von Verbindlichkeiten

• Verwaltung und Verwertung des Vereinsvermögens

• Durchführung der Liquidation und Anmeldung der Löschung des Vereins im Vereinsregister

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, werden die bisherigen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu Liquidatoren bestellt.

Vermögensbindung

Gemäß Ziffer 11.2 der Satzung fällt bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke das verbleibende Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft mit der Auflage, dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung von Bildung, Erziehung und Jugendhilfe zu verwenden, vorzugsweise zugunsten der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule.

Anträge zur Tagesordnung

Anträge zur Tagesordnung sind gemäß Ziffer 7.5 der Satzung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in Textform per E-Mail an hallo@fvwams.de beim Vorstand einzureichen.

Beschlussempfehlung über die Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß Ziffer 11.1 der Satzung des Förderverein WAMS e.V. in Verbindung mit § 41 BGB die Auflösung des Förderverein WAMS e.V. mit Wirkung zum heutigen Tage.

Bestellung der Liquidatoren

Zu Liquidatoren des Vereins werden gemäß §§ 47 ff. BGB bestellt:

– Frank Gürntke

– Christian Klatt

Die Liquidatoren vertreten den Verein jeweils einzeln während der Liquidationsphase.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert