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Für unsere Mitglieder

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Liebe Mitglieder,

Wir laden euch zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am

Donnerstag, 26. September 2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr

in das

Rosencafe, Gothaer Straße 37, 12629 Berlin

ein.

Wir sind ab 18:15 Uhr vor Ort. Bitte seid rechtzeitig da, damit wir die Formalitäten in Ruhe erledigen und pünktlich beginnen können.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Berichte
    1. Geschäftsbericht
    2. Finanzbericht
    3. Bericht der Kassenprüfung
  4. Aussprache zu den Berichten
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Anträge
    1. Ehrenmitgliedschaft für Gisa Bollgönn
    2. Ehrenmitgliedschaft für Michel Neu
    3. Anträge können bis zum 18.09.2024 per E-Mail an hallo@fvwams.de gestellt werden.
  7. Wahlen
    1. Vorstandsvorsitzende:r
    2. Stellv. Vorstandsvorsitzende:r
    3. Schatzmeister:in
    4. Stellv. Schatzmeister:in
    5. Schriftführer:in
    6. Stellv. Schriftführer:in
    7. Mind. 2 Kassenprüfer:innen für das Geschäftsjahr 2024
  8. Verschiedenes
  9. Verabschiedung

Anträge, Wahlen und Stimmrecht

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand einzureichen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt.

Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt, beschließt die Versammlung zunächst mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der Dringlichkeit kann über den Antrag in der Versammlung beraten und beschlossen werden. Dringlichkeitsanträge auf Abänderung der Satzung sind nicht zulässig.

Gewählt wird in offener Abstimmung. Wird von einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die geheime Wahl verlangt, muss die Abstimmung geheim erfolgen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Nicht volljährige Mitglieder sind durch eine gesetzliche Vertretung, die bei der Abstimmung persönlich anwesend sein muss, stimmberechtigt. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig, jedoch kann ein Mitglied höchstens drei andere Mitglieder vertreten.

Für Erfrischungen ist gesorgt und wir freuen uns auf eure zahlreiche Teilnahme.

Liebe Grüße

Frank Gürntke

(Vorstandsvorsitzender)

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