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Für unsere Mitglieder

Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

Wir laden euch zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am 

Donnerstag, 9. Februar 2023 von 18:30 bis 20:30 Uhr

ein.

Die Versammlung findet in Präsenz in der Aula, Mozart-Schule, Haus 1, Cottbusser Straße 23, 12627 Berlin statt.

Der Raum ist ab 18:15 Uhr offen. Bitte seid rechtzeitig da, damit wir die Formalitäten in Ruhe erledigen und pünktlich beginnen können.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Berichte
    1. Geschäftsbericht
    2. Finanzbericht
    3. Bericht der Kassenprüfung
    4. Aussprache zu den Berichten
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Anträge (Anlage)
    1. Änderung der Satzung
    2. Änderung der Beitragsordnung
    3. Aussetzung der Beitragspflicht
    4. Weitere Anträge können bis zum 01.02.2023 per E-Mail an hallo@fvwams.de gestellt werden.
  6. Wahlen
    1. Kassenprüfer:in für das Geschäftsjahr 2023
  7. Verschiedenes
  8. Verabschiedung

Anträge, Wahlen und Stimmrecht

  • Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand einzureichen.
  • Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt.
  • Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt, beschließt die Versammlung zunächst mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der Dringlichkeit kann über den Antrag in der Versammlung beraten und beschlossen werden. Dringlichkeitsanträge auf Abänderung der Satzung sind nicht zulässig.
  • Gewählt wird in offener Abstimmung. Wird von einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die geheime Wahl verlangt, muss die Abstimmung geheim erfolgen.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme. Nicht volljährige Mitglieder sind durch eine gesetzliche Vertretung, die bei der Abstimmung persönlich anwesend sein muss, stimmberechtigt. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig, jedoch kann ein Mitglied höchstens drei andere Mitglieder vertreten.

Vielen Dank für eure Teilnahme.

Liebe Grüße

Anlage Anträge

  1. Satzungsänderung Ziffer 1.1
    Änderung des Vereinsnamens in “Förderverein WAMS“
  2. Satzungsänderung Ziffer 1.3
    Änderung “Geschäftsjahr ist das Schuljahr (01.08.-31.07.)“
  3. Satzungsänderung Ziffer 7.4
    Änderung der Website in “https://fvwams.de“
  4. Satzungsänderung Ziffer 13.1
    Einfügung “zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 09.02.2023“
  5. Beitragsordnung Ziffer 3.1
    Änderung “Die Mitgliedsbeiträge sind am 15.09. des laufenden Geschäftsjahres fällig.“
  6. Aussetzung der Beitragspflicht
    Die Mitgliederversammlung beschließt für das Rumpfgeschäftsjahr (01.01.2023-31.07.2023) (nach Änderung des Geschäftsjahres Ziffer 1.3 der Satzung) keine Mitgliedsbeiträge für das Rumpfgeschäftsjahr zu erheben. Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres (01.08.2023-31.07.2024) werden die Beiträge gemäß der geänderten Beitragsordnung zum 15.09. des laufenden Geschäftsjahres fällig.

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